Im Zuge der Gleichberechtigung muss jede Stellenausschreibung, sowohl
in der männlichen, als auch in der weiblichen Form
ausgeschrieben werden. Jedoch nicht nur die Stellenausschreibung an
sich sollte Frauen und Männer ansprechen, sondern auch bei der
Personalauswahl sollten Frauen, gemäß ihrer
Qualifikation, auch in Führungspositionen, den
Männern gleichgestellt sein. Auch bei den politischen Mandaten
sollten Frauen stärker berücksichtigt werden.
Erstmals in der Minderheitsregierung von Nordrhein Westfalen ist bei
der Kabinettsvorstellung ein Pariverhältnis zwischen
männlichen und weiblichen Abgeordneten zu verzeichnen. Die
Frauenbeauftragten im Bund, Ländern und Gemeinden haben die
Aufgabe, die Umsetzung der Gleichberechtigung zu überwachen.
Von Amtswegen obliegt ihnen die Verpflichtung, Missstände in
der Umsetzung der Gleichberechtigung aufzudecken und zu verfolgen.