Gleichberechtigung darf nicht nur eine
Willenserklärung auf dem Papier sein
In einer idealen Gesellschaft
sollten Männer und Frauen gleichberechtigt sein. Kaum eine
Gesellschaft ist so perfekt, dass die Gleichberechtigung wirklich schon
verwirklichtes Ziel wäre. Viele politische Gruppierungen haben
sich die Gleichberechtigung auf die Fahnen geschrieben. Doch an der
Umsetzung hapert es zumeist heute noch. Dabei sieht die
Gleichberechtigung unter anderem vor, dass Frauen bei gleicher
Qualifikation auch das Gleiche verdienen sollten. Doch in unserer, von
Männern dominierten Arbeitswelt, liegt immer noch eine alte
Rollenverteilung zugrunde. Demnach ist der Mann der Ernährer
und wird für seine Arbeitsleistung aufgrund seiner
Qualifikation meistens immer noch höher bezahlt. Doch bezieht
sich die Gleichberechtigung nicht nur auf die Arbeitswelt. Auch in
anderen gesellschaftlichen Bereichen sollte eine Gleichberechtigung
angestrebt werden. So sollte es möglich sein, dass sich Eltern
die Erziehung der Kinder teilen. In Teilschritten wird die
Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau hier schon vollzogen. In den
Tarifverträgen sollten auch die Elternzeiten gerechter
aufgeteilt werden. So wäre es wünschenswert, wenn
beispielsweise, die Mutter die ersten eineinhalb Jahre der Elternzeit
nehmen könnte und der Vater die zweite Hälfte.
Allerdings hapert hier immer noch die Umsetzung und die Gerechtigkeit
der Gleichberechtigung. Vielen Arbeitgebern ist die Elternzeitnahme der
männlichen Angestellten ein Dorn im Auge. Zwar sind sie per
Gesetz verpflichtet, auf Antrag die Elternzeit zu gewähren,
aber oft drohen Repressalien in Form einer minderwertigen
Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit.